Bewerberauswahl, Ausreise zur Probearbeit, Probearbeit

Bewerberauswahl, Ausreise zur Probearbeit, Probearbeit

 

Aufgrund der übersandten Bewerbungen wählt der deutsche Kunde von East-Engagement Personaldienstleistungen die beruflich passenden Bewerber für eine Stelle aus, der diese Stelle ausgeschrieben hat.

 

Diese Bewerber erhalten die Möglichkeit für eine Probearbeit mit einer Dauer von einigen Stunden im Werk des Kunden von East-Engagement Personaldienstleistungen in Deutschland. Die Aus- und Heimreise zur und von der Probearbeit in Deutschland erfolgt auf die eigenen Kosten der Bewerber. Die Probearbeit wird NICHT vergütet!

 

Über unsere zusätzlichen Dienstleistungen für unsere nach einer erfolgreichen Probearbeit eingestellten erfolgreichen Bewerber können Sie weitere Informationen unter dem Menüpunkt Dienstleistungen lesen.

 

In den meisten Fällen müssen die erfolgreichen Bewerber die Arbeit bereits am nächsten Arbeitstag nach der erfolgreichen Probearbeit antreten. Deshalb ist es jedem vor der Ausreise zur Probearbeit empfehlenswert, sich vorzubereiten, indem die Bewerber Bekleidungen und Lebensmittel in notwendiger Menge, Gebrauchsgegenstände, sonstige persönliche Sachen und sämtliche persönlichen Unterlagen mitnehmen, wie:

 

  • Reisepass oder Personalausweis,
  • Führerscheine (PKW, Stapler, Kran usw.),
  • Facharbeiter- und Technikerzeugnisse,
  • Bei Verheirateten: Kopie der Heiratsurkunde,
  • Bei Eltern: Kopien der Geburtsurkunden der Kinder
  • Bei Schweißern: Kopien der Schweißerzertifikate.

 

Für die Probearbeit ist auch das Mitnehmen der für die Tätigkeit geeigneten, gewöhnlichen persönlichen Schutzausrüstungen notwendig, wie:

 

  • Arbeitsschutzschuhen mit Stahleinlage,
  • Arbeitsbekleidung,
  • Arbeitsschutzhandschuhen,
  • für Schweißer Schweißerhandschuhen und Schweißerhelm.

 

Nach der erfolgreichen Probearbeit stellt East-Engagement Personaldienstleistungen ihren Zeitarbeitnehmern geeignete persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung, s. den Menüpunkt Dienstleistungen.

 

Bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis ist es NICHT empfohlen, vor der Probearbeit zu kündigen! Auf alle Fälle warten Sie das Ergebnis der Probearbeit bzw. den Abschluss des neuen Arbeitsvertrages ab, bevor Sie Ihr bestehendes Arbeitsverhältnis kündigen! Bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis ist es außerdem empfohlen, für den Tag der Probearbeit bzw. für den vorangehenden und den darauffolgenden Arbeitstag Urlaub zu nehmen. Erst nach einer erfolgreichen Probearbeit und dem Abschluss des neuen Arbeitsvertrages ist es empfohlen, das bestehende Arbeitsverhältnis zu kündigen!

 

 

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