Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis

1. Selektion der den von den Arbeitgebern festgesetzten Anforderungen am besten passenden Bewerber, dessen Vorselektion bzgl. ihrer deutschsprachigen Kommunikationsfähigkeit, Mitwirkung zwischen dem Arbeitgeber und Bewerber bei der Ort- und Terminvereinbarung für Bewerbungsgespräche.

2. Mitwirkung bei der Organisation der Aus- und Heimreise zu Bewerbungsgesprächen und der Unterkunft.

3. Bei einer erfolgreichen Bewerbung Mitwirkung bei der administrativen Erledigung der Arbeitsgenehmigung und anderer, für die Aufnahme einer Beschäftigung notwendiger Erlaubnisse.

4. Bei einer erfolgreichen Bewerbung Mitwirkung bei der Suche nach passenden Wohnmöglichkeiten, der Organisation des Umzugs nach Deutschland.

5. Bei Bedarf Vermittlung von Stellenmöglichkeiten auch für den/die Ehegatten/in/Lebenspartner/in.

 

 

Top