Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1.              § Präambel

 

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen das Rechtsverhältnis zwischen Sándor Csontos East-Engagement Personaldienstleistungen, Waldburgerstr. 61, D-88279 Amtzell, desweiteren Vermittler und Privatpersonen, desweiteren Bewerber, die Stellen im Rahmen

 

  • Arbeitnehmerüberlassung/Zeitarbeit oder
  • Arbeitnehmerüberlassung/Zeitarbeit mit anschließender Personalvermittlung oder
  • Personalvermittlung

 

in Deutschland suchen und falls sie dem Vermittler ihre Bewerbungen bereits

 

  • durch die Ausfüllung des Online Bewerbungsformulars auf der Homepage des Vermittlers unter dem Menüpunkt Online Bewerbung und durch dessen elektronisches Abschicken oder
  • über eine der Erreichbarkeiten auf der Homepage des Vermittlers unter dem Menüpunkt Impressum

 

zukommen lassen haben und der Vermittler oder einer seiner Kunden noch keinen schriftlichen Arbeitsvertrag mit ihnen abgeschlossen hat.

 

(2) Sobald ein Arbeitsvertrag zwischen dem Vermittler und einem Bewerber auch schriftlich abgeschlossen ist, gelten dann ausschließlich die Bestimmungen dieses Arbeitsvertrages und des iGZ Tarifvertrages.

 

(3) Die aktuelle Ausgabe des Tarifvertrages iGZ kann auf Wunsch, nach vorheriger Terminabstimmung im Büro des Vermittlers in D-88279 Amtzell, Waldburgerstr. 61 eingesehen werden bzw. es kann telefonisch um Auskunft über die jeweiligen gültigen Bestimmungen beim Vermittler gefragt werden.

 

(4) Wenn ein schriftlicher Arbeitsvertrag zwischen einem Kunden des Vermittlers und einem Bewerber zustande kommt, sind ausschließlich die Bestimmungen dieses Arbeitsvertrages und des Tarifvertrages dieses Kunden des Vermittlers maßgebend.

 

(5) Diejenige Privatpersonen, die dem Vermittler ihre Bewerbungen auf dem Wege gem. Abs. (1) zukommen lassen haben und der Vermittler oder ein Kunde des Vermittlers noch keinen schriftlichen Arbeitsvertrag mit ihnen abgeschlossen hat, sind als Bewerber im Sinne vorliegender Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu betrachten und sie verpflichten sich zugleich, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermittlers zu akzeptieren und einzuhalten.

 

(6) Durch die Übersendung ihrer Bewerbungen zeigen die Bewerber Ihr Interesse an Stellen im Rahmen Arbeitnehmerüberlassung/Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung/Zeitarbeit mit anschließender Personalvermittlung oder Personalvermittlung in Deutschland und die Übersendung ihrer Bewerbungen gilt als Auftrag/Auftragserteilung im Sinne vorliegender Allgemeinen Geschäftsbedingungen für folgende Dienstleistungen für die Bewerber:

 

  • Zusendung von Newsletters, Benachrichtigungen über aktuelle Stellenangebote des Vermittlers in Deutschland und Bedingungen per Post oder auf elektronischem Wege an die Bewerber,
  • Terminabstimmung für Probearbeiten mit den von den Kunden des Vermittlers für die Probearbeiten ausgewählten Bewerbern,
  • Einladung der von den Kunden des Vermittlers für die Probearbeiten ausgewählten Bewerber zu den Probearbeiten,
  • Organisation, Reservierung von Unterkünften für die Übernachtungen vor den Probearbeiten für die von den Kunden des Vermittlers für die Probearbeiten ausgewählten Bewerber, Übernahme und Zahlung dieser Unterkunftskosten vom Vermittler,
  • Absage an die von den Kunden des Vermittlers nach den Probearbeiten nicht ausgewählten Bewerber.

 

(7) Bei Arbeitnehmerüberlassung/Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung/Zeitarbeit mit anschließender Personalvermittlung oder Personalvermittlung sind die entsprechenden Arbeitsverträge und Tarifverträge für die jeweiligen Rechtsverhältnisse maßgebend.

 

2.              § Pflichten des Vermittlers

 

(1) Der Vermittler ist verpflichtet, die von den Kunden des Vermittlers für die Probearbeiten ausgewählten Bewerber über die genauen Termine und Orte der Probearbeiten nach Entscheidung der Kunden am schnellest möglich zu benachrichtigen und sie zu den Probearbeiten einzuladen.

 

(2) Der Vermittler ist verpflichtet, den von den Kunden des Vermittlers für die Probearbeiten ausgewählten Bewerbern Unterkünfte für die Übernachtungen vor den Probearbeiten in Umgebung der Orte der Probearbeiten zu organisieren, zu reservieren und die Kosten dafür zu tragen.

 

(3) Der Vermittler hat den von den Kunden des Vermittlers für die Probearbeiten ausgewählten Bewerbern die genauen Anschriften ihrer Unterkünfte am spätestens vor Beginn ihrer Ausreisen mitzuteilen und ihre Ausreisen mit den für ihre Anfahrten notwendigen Informationen zu unterstützen, ihnen bei Schwierigkeiten telefonisch am Tag ihrer Ausreisen zur Verfügung zu stehen, weiters ihnen seine dafür bereithaltene Telefonnummer vor Beginn ihrer Ausreisen mitzuteilen.

 

(4) Der Vermittler hat den von den Kunden des Vermittlers für die Probearbeiten ausgewählten Bewerbern rechtzeitig, jedoch am spätestens 2 Arbeitstage vor den jeweiligen vereinbarten Terminen für Probearbeiten mitzuteilen, falls die Probearbeit welch aus Gründen zum ursprünglich vereinbarten Termin nicht stattfinden wird.

 

(5) Falls eine Probearbeit welch aus Gründen zum ursprünglich vereinbarten Termin nicht stattfinden wird und der Vermittler die von den Kunden des Vermittlers für diese Probearbeit ausgewählten Bewerber davon welch aus Gründen am spätestens 2 Arbeitstage vor dem urpsrünglich vereinbarten Termin für die Probearbeit nicht in Kenntnis gesetzt hat, hat der Vermittler diesen Bewerbern ihre bereits entstandenen Reise- und sonstigen Kosten in voller Höhe zu erstatten, soweit diese von den Bewerbern durch entsprechende Originalbelege, z. B. Zug-, Bus- oder Flugzeugtickets zu den entsprechenden Terminen und die entsprechende Fahrtrichtungen nachgewiesen werden.

 

(6) Der Vermittler wird die von den Bewerbern für ihn übersandten personenbezogenen Daten dieser Bewerber ausschließlich zum Zwecke Personalvermittlung und Arbeitnehmerüberlassung/Zeitarbeit im Sinne des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verarbeiten und nutzen bzw. nur an Stellenausschreiber am Arbeitsmarkt in der Bundesrepublik Deutschland übermitteln.

 

3.              § Pflichten der Bewerber

 

(1) Die Bewerber willigen darin ein, dass der Vermittler, Sándor Csontos, D-88279 Amtzell, Waldburgerstr. 61, ihre von ihnen für den Vermittler auf elektronischem Wege oder per Post übersandten personenbezogenen Daten im Sinne des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zum Zwecke Personalvermittlung und Arbeitnehmerüberlassung/Zeitarbeit erhebt, verarbeitet und nutzt.

 

(2) Die Bewerber willigen weiters darin ein, dass ihre von ihnen dem Vermittler übersandten personenbezogenen Daten sowohl in anonymisierter oder pseudonymisierter Form als auch ohne Änderung an verschiedene, näher nicht bestimmte/im voraus nicht bestimmbare Stellenausschreiber am Arbeitsmarkt in der Bundesrepublik Deutschland ohne ihre gesonderte erneute schriftliche Einwilligung und gesonderten vorherigen Hinweis darauf übermittelt werden.

 

(3) Die Bewerber nehmen zur Kenntnis, dass die Annahme der Bestimmungen in Absätzen (1) und (2) im Sinne vorliegender Allgemeinen Geschäftsbedingungen als gleichwertig mit einer Datenschutzerklärung laut des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) anzusehen ist.

 

(4) Die Bewerber nehmen weiters zur Kenntnis, dass die Ausreisen zu den jeweiligen Probearbeiten in Deutschland sowie die Heimreisen von diesen Probearbeiten grundsätzlich auf ihre eigenen Kosten erfolgen und die Probearbeiten nicht vergütet werden.

 

(5) Der Vermittler erstattet den Bewerbern die Kosten für die Ausreisen zu den jeweiligen Probearbeiten in Deutschland und für die Heimreisen von diesen Probearbeiten ausschließlich im Fall und zu den Bedingungen gem. § 2 Abs. (5).

 

(6) Die Bewerber dürfen ihre Teilnahme an den jeweiligen Probearbeiten am spätestens 4 Arbeitstage vor ihren jeweiligen Probearbeiten absagen. Falls sie ihre Teilnahme später absagen oder die Absage ihrer Teilnahme unterlassen, werden sie in eine Verbotsliste eingetragen, welche sämtlichen Vermittlungspartnern des Vermittlers vom Vermittler unverzüglich mitgeteilt wird und die betroffenen Bewerber dadurch aus der Möglichkeit der künftigen Bewerbungen sowohl beim Vermittler als auch bei seinen sämtlichen Kooperationspartnern ausgeschlossen werden.

 

(7) Voraussetzung für die Teilnahme an der Probearbeit ist das Vorhandensein bzw. das Tragen der folgenden, für die Probearbeit notwendigen und für die Art der Tätigkeit kennzeichnenden geeigneten persönlichen Schutzausrüstungen, welche die Bewerber für die jeweiligen Probearbeiten auf ihre eigenen Kosten mitzunehmen und während der gesamten Dauer der jeweiligen Probearbeit zu tragen haben:

 

  • Arbeitsschutzschuhen mit Stahleinlage,
  • Arbeitsbekleidung,
  • Arbeitsschutzhandschuhen,
  • für Schweißer Schweißerhandschuhen und Schweißerhelm.

 

(8) Falls der Bewerber ohne die obigen persönlichen Schutzausrüstungen zu Beginn der Probearbeit erscheint, dann kann er aus der Teilnahme an der Probearbeit ausgeschlossen und seine Probearbeit als unerfolgreich bewertet werden.

 

4.              § Honorar des Vermittlers

 

(1) Jegliche Tätigkeiten des Vermittlers zur Erfüllung seiner Pflichten gem. § 2 sind gebührenfrei für alle Bewerber.

 

5.              § Haftung / Gewährleistung des Vermittlers

 

(1) Der Vermittler sichert, dass er im Besitz von der entsprechenden Erlaubnis des deutschen Arbeitsamtes, der Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Nürnberg ist. Der Vermittler garantiert nicht, dass er den Bewerbern ihnen passende Stellenangebote innerhalb jeglicher Frist anbieten kann. Der Vermittler garantiert, dass jede von ihm ausgeschriebene Stelle von existierenden deutschen Arbeitgebern in Deutschland angeboten ist. Der Vermittler garantiert weiters, dass die Probearbeiten zu den jeweiligen vereinbarten Terminen in Deutschland, bei existierenden deutschen Arbeitgebern stattfinden.

 

(2) Jegliche weitergehende Haftung / Gewährleistung des Vermittlers ist ausgeschlossen.

 

6.              § Vertragsdauer, Kündigung

 

(1) Diejenige Bewerber, die die Dienstleistungen des Vermittlers gem. § 2 nicht mehr in Anspruch nehmen möchten, die können ihre Aufträge mit sofortiger Wirkung schriftlich am spätestens 4 Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin für die Probearbeit kündigen. In diesem Fall werden ihre sämtlichen im Rahmen ihrer Bewerbungen mitgeteilten Angaben sofort gelöscht. Diese Kündigung umfasst auch den Verzicht auf die Newsletters, Benachrichtigungen über aktuelle Stellenangebote des Vermittlers in Deutschland bzw. Bedingungen. Die Absage dieser Newsletters und Benachrichtigungen am spätestens 4 Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin für die Probearbeit ist mit der Kündigung des Auftrages im Sinne vorliegender Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit sofortiger Wirkung gleichwertig. Spätere Kündigungen oder Absagen der obigen Newsletters, Benachrichtigungen haben eine Frist von 4 Arbeitstagen und die Folgen nach § 3 Abs. (6).

 

7.              § Salvatorische Klausel

 

(1) Sollte eine Klausel vorliegender Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der anderen Klauseln bestehen.

 

 

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